Arbeitsrechtsschutzversicherung vergleichen


Familienrechtsschutz

Noch immer denken viele Menschen, es sei nicht nötig, auch für die Familie eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn man eine private Haftpflichtversicherung hat. Dies ist leider ein Irrtum, der fatale Kosten mit sich bringt. Denn:

Die Privat-Haftpflicht schützt Sie zwar, falls ein Dritter Schadenersatzforderungen gegen Sie berechtigt oder unberechtigt geltend macht. Sie unterstützt Sie jedoch nicht, wenn Sie selbst Ihre Forderungen durchsetzen möchten oder Sie sich gegen Bescheide etc. wehren wollen. All diese Belange fallen unter den Familienrechtsschutz.

Entschließen Sie sich dafür, den Familienrechtsschutz zu Ihrer Rechtsschutzversicherung hinzu zu fügen, so erhalten Sie in der Regel folgende Leistungen: Versicherung von

  • Ihnen als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (für Singles gibt es meist gesonderte Angebote, informieren Sie sich bei Ihrem Berater!)
  • Ihren in gleichen Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern oder die Ihres mitversicherten Lebenspartners
  • allen minderjährigen und volljährigen Kindern

Der Schutz für volljährige Kinder gilt,sofern sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.Er endet spätestens dann, wenn sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Die Familien-Rechtsschutzversicherung ist auf meist sechs Bereiche und deren Leistungen begrenzt:

  • Den Schadenersatzrechtsschutz,
  • den Straf – Rechtsschutz,
  • den Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz,
  • den Rechtschutz im Vertrags – u. Sachenrecht,
  • den Beratungs – Rechtsschutz im Familien – u. Erbrecht
  • und den Wohnungs- – u. Grundstücksrechtsschutz.

Um genau Bescheid zu wissen, wie dies bei ihrer Versicherungsgesellschaft aussieht, gilt nur Nachfragen!

Der Versicherungsschutz für die Mitglieder betrifft im Familienrechtsschutz also den privaten Lebensbereich und den Verkehrsbereich als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Autofahren ist hierbei aber nicht mit inbegriffen.

Aus diesem Grund gibt es noch die Möglichkeit, den Familienrechtsschutz auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Familie einzustellen:
Sie können nun entscheiden, wie umfassend der Schutz Ihrer Familie vor Rechtsstreitigkeiten aussehen soll und können hierbei beispielsweise zwischen dem Privat – und Berufs – Rechtsschutz oder dem Privat-, Berufs – und Verkehrsrechtsschutz wählen. Falls Sie selbstständig sind, können Sie Ihr Angebot um dieses Element erweitern, z.B. mit dem Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe.

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