Arbeitsrechtsschutzversicherung vergleichen


Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, wünscht man sich manchmal, gleich von ihr Gebrauch machen zu können. Das Versicherungsverhältnis gilt in der Regel, sobald der Vertrag ausgestellt wurde, der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt hat und die Versicherung die Versicherungspolice ausgestellt hat.

Nur: Häufig hat man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherungen mit Wartezeiten zu rechnen. Diese betragen manchmal sogar 3 Monate. Doch warum ist dies so?


Ganz einfach: Die Versicherungsgesellschaften schützen sich mit dieser Frist. Durch diese Regelungen müssen sie keine Fälle übernehmen, die bereits vor einem Vertragsabschluss geltend waren. Gerade im Arbeitsrechtsschutz oder im Wohnungs– und Grundstücksrechtsschutz ist dies der Fall und folgendes Beispiel erklärt, warum es beispielsweise keinen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt:

Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigung erhalten, mit der er jedoch nicht einverstanden ist, da er sie nicht für gerechtfertigt hält. Meist ging in einem solchen Fall eine Abmahnung von Chef heraus und es ist absehbar, dass in naher Zukunft eine Kündigung droht. Der Arbeitnehmer möchte sich nun darüber beraten lassen, welche Chancen er vor Gericht habe. Wenn der Arbeitnehmer merkt, dass dieser Fall tatsächlich mit einer Kündigung enden könnte, schließt er eine schnell noch Arbeitsrechtsschutzversicherung ab, um im Kündigungsfall gerichtlich klagen zu können. – Denkt er. Doch da macht ihm die Versicherung einen Strich durch die Rechnung!

Denn: Der begonnene Fall lag bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages vor und durch diese Wartezeiten haben die Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, diese Anfragen zu stoppen, da sie sich noch nicht für ein Eingreifen verantwortlich fühlen.
Würden diese Regelungen für den Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit nicht gelten, so hätten die Versicherungen viel zu zahlen, denn viele Menschen schließen derartige Versicherungen leider erst dann ab, wenn sie sie benötigen. Also dann, wenn es zu spät ist. Einige haben bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht registriert, dass es so etwas überhaupt gibt.

Also: Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt es nicht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, seine Arbeitsrechtsschutzversicherung bereits dann abzuschließen, wenn man eine Stelle antritt oder sich bewirbt.

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